Elektronischer Medikationsplan (eMP) – sichere Verordnung und Ausgabe

Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Dieser kann nun auf Wunsch des Patienten als elektronischer Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.