Elektronische Patientenakte (ePA) – Daten sicher zentral dokumentieren

Gesetzliche Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App bereitgestellt wird. Die Versicherten können ihre ePA selbst befüllen (z.B. Blutzuckerwerte oder Daten aus Gesundheitsapps) und ihre Behandler künftig bitten, auch Daten aus den lokalen Patientenakten der Praxen zu übertragen. Nach der Einführungsphase besteht seit dem 01.07.2021 für Arztpraxen die Pflicht, Daten auf Patientenwunsch in die ePAs zu übertragen.